DATENSCHUTZ
Die Datenerfassung und Verarbeitung auf unserer Website erfolgt durch den Verwender (Website-Betreiber).
Dessen Kontaktdaten finden Sie unter dem Impressum dieser Website. Einige technische Daten werden automatisch
bei dem Besuch unserer Website durch die IT-Systeme erfasst.
Dabei handelt es sich insbesondere um:
- IP-Adresse
- Datum und Uhrzeit des Abrufs
- der anfragende Provider
Ihre Rechte:
- Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten Personendaten zu erhalten.
- Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
- Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Widerrufsrecht:
Die DSVGO gibt Ihnen das Recht, die Sperrung, Löschung oder Berichtigung Ihrer Daten zu verlangen. Sie haben das Recht, sich bei einem vermuteten
Verstoß bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die Zuständigkeit ergibt sich aus Ihrem üblichen Aufenthaltsort oder aus dem Ort des vermuteten Verstoßes.
Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt. Eine Datenübertagung im Internet kann Sicherheitslücken aufweisen. Ein lückenloser Schutz der Daten
vor einem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Einsatz von Cookies:
Die Internetseiten verwenden teilweise sogenannte Cookies. Diese kleinen Textdateien werden auf Ihrem Rechner abgelegt und durch Ihren Browser gespeichert. Sie richten keinerlei Schaden an. Die Stelle, die den Cookie setzt, kann jedoch bestimmte Informationen erhalten. Cookies dienen dazu, dass Internetangebot benutzerfreundlicher und effektiver zu machen. Mithilfe von Cookies kann beispielweise das Gerät, mit dem diese Website aufgerufen wurde, bei einem erneuten Aufruf erkannt werden. Es besteht die Möglichkeit, Ihren Browser so einzustellen, Cookies zu erkennen und die Annahme zu beschränken. In diesem Fall kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt werden. Soweit Cookies zur Bereitstellung bestimmter Vorgänge und Funktionen erforderlich sind, werden diese gespeichert. Der Verwender hat ein berechtigtes Interesse zur Speicherung von Cookies zur Sicherstellung einer anwenderfreundlichen Nutzung. Der Provider der Seiten speichert automatisch Informationen, die der Betreiber des Browsers übermittelt, z.B. IP-Adresse, Reffener URL Hostname des zugreifenden Rechners, Uhrzeit. Eine Datenzusammenführung erfolgt nicht.
Instagram:
Auf unserer Website werden auch sogenannte Social Plugins („Plugins“) von Instagram verwendet, das von der Instagram LLC., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA 94025, USA („Instagram“) betrieben wird. Die Plugins sind mit einem Instagram-Logo beispielsweise in Form einer „Instagram-Kamera“ gekennzeichnet. Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, stellt Ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern von Instagram her. Der Inhalt des Plugins wird von Instagram direkt an Ihren Browser übermittelt und in die Seite eingebunden. Durch diese Einbindung erhält Instagram die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Instagram-Profil besitzen oder gerade nicht bei Instagram eingeloggt sind. Diese Information (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird von Ihrem Browser direkt an einen Server von Instagram in die USA übermittelt und dort gespeichert. Sind Sie bei Instagram eingeloggt, kann Instagram den Besuch unserer Website Ihrem Instagram-Account unmittelbar zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel das „Instagram“-Button betätigen, wird diese Information ebenfalls direkt an einen Server von Instagram übermittelt und dort gespeichert. Die Informationen werden außerdem auf Ihrem Instagram-Account veröffentlicht und dort Ihren Kontakten angezeigt. Wenn Sie nicht möchten, dass Instagram die über unseren Webauftritt gesammelten Daten unmittelbar Ihrem Instagram-Account zuordnet, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Website bei Instagram ausloggen. Weitere Informationen hierzu Sie in der Datenschutzerklärung (https://help.instagram.com/155833707900388) von Instagram.
Verwendung von Scriptbibliotheken (Google Webfonts):
Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website Scriptbibliotheken und Schriftbibliotheken wie z. B. Google Webfonts (https://www.google.com/webfonts/). Google Webfonts werden zur Vermeidung mehrfachen Ladens in den Cache Ihres Browsers übertragen. Falls der Browser die Google Webfonts nicht unterstützt oder den Zugriff unterbindet, werden Inhalte in einer Standardschrift angezeigt.
Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass Betreiber entsprechender Bibliotheken Daten erheben.
Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma GDP nachfolgend Verkäufer genannt, erfolgen ausschließlich auf Grund dieser allgemeinen Lieferbedingungen.
Diese sind Bestandteile aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch Auftraggeber genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, dass Geschäftsbedingungen des -Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§2 Angebot- und Vertragsabschluss
- Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegeben Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.
- Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben oder eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
- Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser allgemeinen Lieferbedingungen.
Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern nicht jeweils ausdrücklich anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
- Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung per E mail.
- Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten sowie Darstellung desselben, z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Bauteile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehen Zweck nicht beeinträchtigen.
§3 Preise und Zahlungen
- Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zzgl. Verpackung und Versand, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
- Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zu Grunde liegen und die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabattes).
- Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgeblich für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 % über dem jeweiligen Basiszins p.a. zu verzinsen; Die Geltendmachung weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleibt unberührt.
- Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, sobald die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.
- Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus andern Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
§4 Lieferungen und Lieferzeit
- Lieferungen erfolgen ab Werk.
- Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder fein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendungen vereinbart wurden, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdrücklich von uns anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
- Der Verkäufer kann, unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- oder Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, indem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.
- Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferungen oder für Lieferungsverzögerungen soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Pandemien oder Epidemien, behördlichen Maßnahmen, oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung trotz eines vom Verkäufer geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäftes verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferungen oder Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer vom Rücktritt berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leitungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit der Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärungen gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
- Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz nach Maßgabe des §8 dieser allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.
§5 Gewährleistung und Sachmängel
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder Gesundheit vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
- Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von Ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel wie bei einer unverzüglichen sorgfältigen erkennbaren Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen 3 Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, indem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
- Bei einer berechtigten Mängelrüge, ist der Käufer berechtigt, den Rückversand nach Preisabsprache über die Versand-, Frachtkosten frachtfrei zurückzusenden.
- Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zutreffenden Wahl zunächst zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder angemessener Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Kaufpreis angemessen mindern.
- Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Auftraggeber unter den in §8 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz erlangen.
- Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In Jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
- Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
§7 Schutzrechte
- Der Verkäufer steht nach Maßgabe dieses §7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegen über Ansprüche aus der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
- Indem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt oder dem Auftraggeber nach Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt dem Verkäufer dies innerhalb einer angemessenen Zeit nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen des §8 dieser allgemeinen Lieferbedingungen.
- Bei Rechtsverletzungen durch die vom Verkäufer gelieferten Produkte anderer Hersteller wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller oder Vorlieferanten für Rechnungen des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses §7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder auf Grund einer Insolvenz aussichtlos ist.
§8 Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens
- Die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt nach Maßgabe dieses §8eingeschränkt.
- Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit. Seine gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Pflichten zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, wie seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder dem Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz vor dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
- Soweit der Verkäufer gemäß §8 (2) dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vorrausehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die Vorstehenden Regelungen dieses Absatzes 3 gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von leitenden Angestellten des Verkäufers.
- Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht eines Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögenschäden auf einen Betrag von EUR jeden Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
- Die Vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
- Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von ihm geschuldeten vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
- Die Einschränkung dieses §8 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§9 Eigentumsvorbehalt
1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Lieferbeziehungen. Darin eingeschlossen sind die Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrent Verhältnis.
2. Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware, sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
3. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
4. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderung tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an den Verkäufer ab. Der Käufer ermächtigt ihn widerruflich die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen, und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
6. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers – insb. Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
§10 Schlussbestimmungen
1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts – oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber nach Wahl der Verkäufers Düsseldorf in Nordrhein-Westfahlen. Für Klagen gegen den Verkäufer ist in jedem Fall Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
2. Die Beziehung zwischen Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.
3. Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Stand März 2022